Rechtsanwalt, Spezialist für Autorecht und Dozent für die Automobilbranche K. Martin Hake widmet sich seit über 25 Jahren schwerpunktmäßig den Gebieten des Autokauf-, Leasing-, Reparatur- und Unfallschadensrechts, dem Handels- und Arbeitsrecht, dem Forderungsmanagement sowie auch Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen. Gemeinsam mit den Anwälten seiner Kanzlei HAKE RECHTSANWÄLTE ist er deutschlandweit bei der Beratung, außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung insbesondere von Kfz-Händlern und Werkstätten sowie Herstellern bzw. Importeuren und im Rahmen der rechtlichen Belange im Fuhrparkmanagement für Fahrzeugflotten von Firmen im Einsatz.
Parallel betätigt er sich als Autor von Fachbüchern, Fachbeiträgen in Zeitschriften sowie als Konzeptionist und Seminarreferent unter anderem für die zertifizierten Lehrgänge der Branche rund um das Thema Kfz-Recht betreffend Pkw sowie Motorräder und Lkw bis hin zu sonstigen Nutzfahrzeugen.
Auch über die Kfz-Branche hinaus berät, vertritt und schult Herr Rechtsanwalt Hake Unternehmen zu allgemeinen kauf- und werkvertraglichen Themen sowie dem Forderungsmanagement.
Rechtsanwalt und Dozent für die Automobilbranche Frank von der Osten ist schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Autoverkaufs-, Reparatur- und Unfallschadensrechts tätig. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Arbeitsrecht sowie Datenschutzrecht.
Er ist deutschlandweit mit der Beratung sowie außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Kfz-Händlern und Werkstattbetrieben sowie Herstellern bzw. Importeuren befasst. Hierzu kommt die rechtliche Betreuung auch von Unternehmen anderer Branchen.
Als Seminarreferent ist er für die Automobilbranche in der Konzeption und Durchführung von Schulungen im Bereich Automobilverkaufs- und Werkstattrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht etc. tätig. Auch über die Automobilbranche hinaus vertritt, berät und schult er Unternehmen zum Beispiel auch zum Thema Datenschutz.
Zudem veröffentlicht Herr Rechtsanwalt von der Osten Fachaufsätze.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Dozent für die Automobilbranche André Hochmann ist schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Autoverkaufs-, Reparatur- und Unfallschadensrechts tätig.
Ein spezialisierter Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt ferner im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (bspw. Verteidigung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, „Handyverstößen“, Ladungssicherungsverstößen etc.) sowie im Verkehrsstrafrecht.
Er ist zudem deutschlandweit auch mit der Beratung sowie außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Kfz-Händlern und Werkstattbetrieben sowie Herstellern bzw. Importeuren befasst.
Für die Automobilbranche führt er als Seminarreferent Schulungen im Bereich des Automobilverkaufs- und Werkstattrecht durch.
Im Übrigen ist er als Autor von Fachaufsätzen tätig.